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CSDDD  
07.02.2024

EU-Lieferkettenrichtlinie droht zu scheitern

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Eine mögliche Enthaltung Deutschlands stößt auf Kritik. (Grafik: Quality.Stock.Arts/stock.adobe.com)
Die EU-Lieferkettenrichtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) droht zu scheitern. Deutschland werde der Richtlinie nicht zustimmen, teilt die FDP im Vorfeld der Abstimmung im EU-Rat am 9.2.2024 mit.

„Dafür haben die FDP-Bundesminister Christian Lindner und Marco Buschmann gesorgt“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme. Das geplante Gesetz gehe weit über das hinaus, was für „praxistauglich und zumutbar“ erachtet werde.

Der TÜV-Verband kritisiert diese Haltung. „Die Blockade der EU-Lieferkettenrichtlinie schadet nicht nur den Menschenrechten weltweit, sondern auch dem Ansehen Deutschlands. Wenn ein jahrelang auf EU-Ebene verhandeltes und von der Bundesregierung mitgetragenes Abkommen kurz vor Abschluss scheitert, gefährdet das Hin und Her die Glaubwürdigkeit der deutschen Politik und schadet den Unternehmen.“ Viele versuchten bereits, ihre Lieferketten nachhaltiger auszurichten und forderten von der Politik Planungssicherheit. In Deutschland gibt es mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits seit 2023 einen gesetzlichen Rahmen. „Scheitert die CSDDD, bleibt der rechtliche Flickenteppich in der EU“, so der TÜV-Verband.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte bereits vergangene Woche eine Mitteilung veröffentlicht, wonach „die deutsche Bundesregierung dem aktuellen Vorschlag zur EU-Lieferkettenrichtlinie voraussichtlich nicht zustimmen wird“. Das im Dezember ausgehandelte Ergebnis sei noch unausgereift und würde Unternehmen mit erheblicher Rechtsunsicherheit, Bürokratie und schwer kalkulierbaren Risiken belasten.“ Und: „Insbesondere kleinere Betriebe, die theoretisch gar nicht unter die Richtlinien fallen, faktisch aber entsprechende Informationen an große, berichtspflichtige Geschäftspartner liefern müssen, sehen sich überfordert“, führte die DIHK aus.

Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch hingegen übt scharfe Kritik an der angekündigten Enthaltung Deutschlands. Damit sei jedoch noch keine Entscheidung über den Erfolg der Richtlinie gefallen. „Auch ohne die deutsche Regierung gibt es derzeit eine EU-Mehrheit für den Kompromiss zum Lieferkettengesetz. Die Hoffnung der hunderttausenden Menschen, die weltweit gegen organisierte Verantwortungslosigkeit und für eine gerechtere Globalisierung kämpfen, liegt nun auf den übrigen EU-Staaten“, so Germanwatch.

Update vom 8.2.2024: Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben unter dem Titel „Zur notwendigen Annahme der CSDDD durch den EU-Rat“ eine Petition gestartet. Darin heißt es unter anderem: „Die aktuellen Pläne gegen eine Annahme der im Trilog abgestimmten EU-Lieferkettenregulierung (...) nehmen wir mit großer Sorge wahr. Sie stellen nicht nur das Gelingen der CSDDD, sondern auch die Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft in der EU nach dem EU-Green-Deal-Projekt in Frage. Wir finden: die CSDDD bedeutet nicht nur Aufwand, sondern sorgt für Rechtssicherheit für Unternehmen mit internationalen Lieferketten.“

Update vom 9.2.2024: Die finale Abstimmung über die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie ist kurzfristig auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben worden. Deutschland hätte sich wegen des Widerstands der FDP bei der Abstimmung enthalten müssen. Eine notwendige Mehrheit für die Richtlinie war dadurch nicht mehr gesichert.

LkSG

Autor: Dr. jur. Stefan Altenschmidt, Denise Helling

Sorgfältig kommentiert

Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt.

Der Kommentar erfasst die durch das LkSG erfolgte Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben in ihrer gesamten Dimension.

  • Regelungen zu den betroffenen Unternehmen
  • Definition der zentralen Begriffe der Lieferkette sowie der erfassten Menschenrechte
  • umweltbezogene Pflichten, die der Gesetzgeber zum Kreis der relevanten Rechtsgüter zählt
  • die den Unternehmen konkret auferlegten Sorgfaltspflichten
  • Durchsetzung der Unternehmenspflichten durch Gewerkschaften und andere NGOs (Prozessstandschaft)
  • Vorschriften zur behördlichen Kontrolle und damit zusammenhängende Zuständigkeits- und Befugnisnormen
  • neue gesetzliche Vorgaben zu den diversen Sanktionsinstrumentarien

Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.

Hören Sie hier den Interview-Podcast mit Dr. Stefan Altenschmidt.


Sorgfaltspflichten 14.12.2023
EU-Lieferkettengesetz beschlossen
Das Europaparlament und der Europäische Rat haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. mehr …
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