Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, nicht mit Entwaldung, Waldschädigung und Verletzungen der Rechte indigener Völker in Verbindung stehen, führt die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft aus. Mit dem Geltungsbeginn der neuen EU-Verordnung am 30.12.2024 werde die EU-Holzhandelsverordnung aufgehoben.
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten markiert aus Sicht von Rödl & Partner einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen die globale Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen. Indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferketten zu überprüfen, schaffe sie Anreize für nachhaltige Produktions- und Handelspraktiken. Die Verordnung habe das Potenzial, weltweit den Standard für entwaldungsfreie Lieferketten zu setzen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz der Rechte indigener Völker zu leisten.
Neben positiven Auswirkungen sieht Rödl & Partner auch Herausforderungen, beispielsweise die Komplexität der Lieferketten und die Herkunftsüberprüfung von relevanten Rohstoffen, dazu die Einbeziehung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland sind bereits durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten wird der Umfang der von Unternehmen einzuhaltenden Sorgfaltspflichten nun um einen weiteren Umweltaspekt erweitert.
Die vollständige Mitteilung hat Rödl & Partner hier veröffentlicht. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten finden Sie hier.
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LkSGAutor: Dr. Stefan Altenschmidt, Denise HellingPraxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt.
Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft. |
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