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EUDR  
13.09.2023

EU-Verordnung setzt Standard für entwaldungsfreie Lieferketten

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, nicht mit Entwaldung, Waldschädigung und Verletzungen der Rechte indigener Völker in Verbindung stehen. (Grafik: QualityStockArts/stock.adobe.com)
Die Europäische Union hat einen entscheidenden Schritt unternommen, um die globale Entwaldung einzudämmen und die Nachhaltigkeit in den Lieferketten zu fördern, stellt Rödl & Partner fest. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) trat Ende Juni in Kraft.

Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, nicht mit Entwaldung, Waldschädigung und Verletzungen der Rechte indigener Völker in Verbindung stehen, führt die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft aus. Mit dem Geltungsbeginn der neuen EU-Verordnung am 30.12.2024 werde die EU-Holzhandelsverordnung aufgehoben.

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten markiert aus Sicht von Rödl & Partner einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen die globale Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen. Indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferketten zu überprüfen, schaffe sie Anreize für nachhaltige Produktions- und Handelspraktiken. Die Verordnung habe das Potenzial, weltweit den Standard für entwaldungsfreie Lieferketten zu setzen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz der Rechte indigener Völker zu leisten.

Neben positiven Auswirkungen sieht Rödl & Partner auch Herausforderungen, beispielsweise die Komplexität der Lieferketten und die Herkunftsüberprüfung von relevanten Rohstoffen, dazu die Einbeziehung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland sind bereits durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten wird der Umfang der von Unternehmen einzuhaltenden Sorgfaltspflichten nun um einen weiteren Umweltaspekt erweitert.

Die vollständige Mitteilung hat Rödl & Partner hier veröffentlicht. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten finden Sie hier.

LkSG

Autor: Dr. Stefan Altenschmidt, Denise Helling

Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt.

Der Kommentar erfasst die durch das LkSG erfolgte Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben in ihrer gesamten Dimension.

  • Regelungen zu den betroffenen Unternehmen
  • Definition der zentralen Begriffe der Lieferkette sowie der erfassten Menschenrechte
  • umweltbezogene Pflichten, die der Gesetzgeber zum Kreis der relevanten Rechtsgüter zählt
  • die den Unternehmen konkret auferlegten Sorgfaltspflichten
  • Durchsetzung der Unternehmenspflichten durch Gewerkschaften und andere NGOs (Prozessstandschaft)
  • Vorschriften zur behördlichen Kontrolle und damit zusammenhängende Zuständigkeits- und Befugnisnormen
  • neue gesetzliche Vorgaben zu den diversen Sanktionsinstrumentarien

Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.

Hören Sie hier den Interview-Podcast mit Dr. Stefan Altenschmidt.


Mit Beginn des Jahres 2023 zündete die erste Stufe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Damit steigt für deutsche Unternehmen die Verantwortung für soziale und ökologische Zustände in deren Lieferketten deutlich. Die Unternehmen müssen sich zahlreichen Fragen stellen: Wie ist der Begriff Lieferkette definiert bzw. welche Arten von Lieferketten gibt es? Welche Menschenrechte sind erfasst? Gibt es auch umweltbezogene Pflichten? Wer setzt die neuen Pflichten neben dem Staat durch - und wie können Verstöße sanktioniert werden? Verlangt der Staat von seinen Unternehmen letztlich mehr, als er selber im Ausland leisten kann? Antworten hierauf gibt Rechtsanwalt Dr. Stefan Altenschmidt in dem Interview-Podcast "ESV im Dialog - Sie hören Recht: "Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG): Neue Anforderungen an die Compliance deutscher Unternehmen im globalen Wettbewerb".

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