Im Mai 2023 traf der EuGH seine erste Grundsatzentscheidung zum immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO (Rs. C-300/21). Einige wesentliche Fragen wurden geklärt, die Handhabung des Anspruchs in der Praxis aber nicht maßgeblich vereinfacht. Dass noch weitere Rechtsprechung aus Luxemburg und vom BGH erforderlich ist, wird bei einem systematischen Blick auf die bisherige (sehr uneinheitliche) deutsche Rechtsprechung zur „Facebook-Scraping“-Klagewelle deutlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-10 |
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