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Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit  
20.03.2019

Finanzberater müssen über Umwelt, Soziales und Governance informieren

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk
Offenlegungspflicht: Anlagen, die zur Verschmutzung von Gewässer führen (Foto: alisluch/Fotolia.com)
Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben im März eine Einigung über neue Regeln für Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken erzielt.
In der neuen Verordnung wird festgelegt, in welcher Form Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die die Pflicht haben, stets im besten Interesse der Kunden zu handeln, Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) berücksichtigen müssen. Ferner schlägt die Kommission einheitliche Vorschriften vor, die regeln, wie die Finanzmarktteilnehmer die Anleger über die Erfüllung ihrer Pflicht zur Berücksichtigung von ESG-Risiken und -Chancen unterrichten sollten.

Beabsichtigte Effekte

Dadurch sollen Informationsasymmetrien, die zwischen Endanlegern sowie Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Fragen der Nachhaltigkeit bestehen, verringert werden. Die Verfügbarkeit solcher Informationen wird als wesentliche Voraussetzung für eine angemessene Berücksichtigung der Risiken von ESG-Effekten auf den Wert von Investitionen, z. B. bei Anlagen in hochwassergefährdeten Gebieten, gesehen. Die Verordnung schreibt auch vor, dass negative ESG-Auswirkungen – z. B. von Anlagen, die zur Verschmutzung von Gewässern oder zur Zerstörung der biologischen Vielfalt führen, – offengelegt werden müssen, um die Nachhaltigkeit der Investitionen zu gewährleisten. Lesen Sie die vollständige Mitteilung der Europäischen Kommission hier.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission, Jyrki Katainen, sagte dazu am 7. März 2019: „Das Übereinkommen von Paris eröffnet enorme Investitionsmöglichkeiten. Diese müssen wir nutzen. Mit der heutigen Einigung kann der europäische Finanzsektor seine weltweite Attraktivität für Investitionen in „grüne“ Technologien noch weiter stärken.“

Drei Regelungsprinzipien

Die neue Verordnung beruht auf drei Säulen:
  • Unterbindung von „Grünfärberei“, d. h. von unbelegten oder irreführenden Behauptungen über Merkmale und Vorteile eines Anlageprodukts in Bezug auf Nachhaltigkeit, und stärkere Sensibilisierung der Märkte für Nachhaltigkeitsfragen.
  • Neutralität der Regulierung: Einführung eines Instrumentariums für die Offenlegung von Informationen, das die Finanzmarktakteure in gleicher Weise anwenden müssen. Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) – und insbesondere der Gemeinsame Ausschuss der Aufsichtsbehörden – werden die Konvergenz und die Harmonisierung der Offenlegungen in allen betroffenen Branchen weiter vorantreiben.
  • Gleiche Ausgangsbedingungen: Die Verordnung deckt folgende Finanzdienstleistungsbranchen ab:
    • Investmentfonds,
    • Versicherungsanlageprodukte (Lebensversicherungsprodukte mit Anlagekomponente, die als Einzel- oder Gruppenlebensversicherungspolicen angeboten werden),
    • private und betriebliche Altersversorgung,
    • individuelle Portfolioverwaltung sowie
    • Versicherungs- und Anlageberatung.

Bewertung unternehmerischer Nachhaltigkeit


Herausgegeben von: Prof. Dr. Anja Grothe

Nachhaltig will heute fast jede Organisation sein. Dabei wird „Nachhaltigkeit“ oft als Leit- und Sinnbild für alles Mögliche genutzt, ohne den konkreten ökonomischen, ökologischen und sozialen Nutzen zu erfassen. Nachhaltigkeit wird auch nur selten nach strategischen oder operativen Leistungskriterien auf den Prüfstein gestellt und konsequent in diesem Sinne optimiert.

Wie sich eine aussagekräftige Bestandsaufnahme über die Nachhaltigkeitsleistung und die Qualität der eingesetzten Managementinstrumente durchführen lässt, erfahren Sie in diesem Buch. Für unterschiedliche Zielstellungen und aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten die Experten um Anja Grothe

  • Ansätze, Maßstäbe und Indikatoren für nachhaltiges Wirtschaftshandeln, ob aus interner Perspektive oder gegenüber externen Stakeholdern,
  • (Selbst-)Bewertungsmodelle, die sich für unterschiedliche Funktionen und Betrachtungstiefen, Prozesse oder auch Produkte eignen und sich in der Praxis bewährt haben,
  • Bewertungsmethoden und verfügbare Online-Tools.

Wer Nachhaltigkeitsmaßnahmen methodisch belastbar erfassen, beurteilen und verbessern möchte, findet hier den richtigen Werkzeugkasten – auch für externe Darstellungen, z.B. einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex.


(ESV/uw)
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