Die bilanzielle Behandlung von finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten fällt unter den Anwendungsbereich der in IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 geregelten Finanzinstrumente. Das heißt, die Vorschriften müssen grundsätzlich auf alle Unternehmen und Finanzinstrumente, unabhängig von Form und Größe angewandt werden, sofern diese aus dem Anwendungsbereich des Standards nicht explizit ausgenommen sind. Forderungen und Verbindlichkeiten zählen zu den originären fremdkapitalbezogenen Finanzinstrumenten, die durch die direkte Überlassung von Geld, Waren oder Dienstleistungen hervorgehen. Demgegenüber sind derivative Finanzinstrumente (Verträge über den Tausch von Finanzinstrumenten zu einem späteren Zeitpunkt) sowie originäre eigenkapitalbezogene Finanzinstrumente (z.B. Aktien) abzugrenzen.
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