„Im Westen nichts Neues!“. In mehr oder weniger regelmäßigen Zeitabständen wiederholen sich die Klagen der Gemeinden über unzureichende Finanzausstattungen, insbesondere dann, wenn die Haupteinnahmequelle, die Gewerbesteuer, ausbleibt. Kommen dann zusätzliche Aufgaben hinzu, die die Gemeinden mit weiteren Ausgaben belasten, ohne dass adäquate Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen, öffnet sich die Schere der Unterdeckung in einem rasanten Tempo. Gleichzeitig fordert der Druck der Folgelasten aus Investitionen in den „fetten Jahren“ in den „mageren Jahren“ enorme Geldbedarfe im Verwaltungshaushalt. Die in den vorangegangenen Auflagen beschriebene Situation der Gemeinden hat sich in der letzten Zeit verstärkt. Die permanente Übertragung von Aufgaben, sei es durch den Bund (wie z.B. mit dem Grundsicherungsgesetz), sei es durch die Länder (wie z.B. in Nordrhein-Westfalen mit dem Tariftreuegesetz), ohne dass gleichzeitig eine Refinanzierung der zusätzlichen Aufgaben durch den Staat sichergestellt wird, hat die finanzielle Situation einerseits, aber auch die Chance, weiter im Interesse der Bürger zu handeln, stark eingeschränkt. Angedachte Entlastungen (Stichwort Hartz IV) werden sich vermutlich als zusätzliche Belastungen darstellen. Hinzu kommt, dass die Art und Weise der Aufgabenerledigung nicht geklärt ist; woher das notwendige Personal herkommt, ist auch nicht abschließend geklärt.
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