Wenn und weil die Interne Revision auch die Unterstützung und Vorbereitung öffentlicher und gerichtlicher Vorgänge zur Aufgabe hat, ist forensische Datenanalyse ein ganz konsequentes Vorgehen. Es bleibt aber immer noch überzeugend zu erklären, warum (interne) Revisoren überhaupt Datenanalyse1 betreiben, und ob sie nicht gerade unter forensischen Gesichtspunkten auch Datensynthesen2 durchführen (müssen). Weder die traditionelle deutsche Prüfungstheorie mit ihrer reichlich bekannten aber inhaltsleeren Floskel, „Soll-Ist-Vergleich“, noch die ständig wiederholten Referenzen zur inhaltslosen „digitalen Prüfungstechnik“ in der deutschen und internationalen Literatur geben darauf eine ausreichende oder überzeugende Antwort. Wir brauchen eine „gründlichere“, methodologische Erläuterung und Erklärung unserer Aktivitäten als Prüfer, um vor uns selbst, vor den Gerichten, und gegenüber allen unseren verschiedenen Klienten glaubwürdig und überzeugend sein zu können.
Forensische Datenanalyse auf Betrügereien oder Betrugsversuche einzuengen ist zwar nicht abwegig, geht aber am Kern des Prüfungs- und Revisionswesens als kontextuelles Meta-Berichtswesen über Rechenschaftspflichten von Agenten gegenüber bestimmten Mandanten oder Klienten (Prinzipalen) vorbei. Es geht im Folgenden darum, allgemeine (und betriebswirtschaftliche) Erkenntnisbereiche und Gewissheitssphären ontologisch als Teil eines Spektrums zu bestimmen; Prüfungsaufgaben und -erkenntnisse epistemologisch mit Bezug auf dieses Erkenntnisspektrum zu charakterisieren; Analysen und Synthesen von Daten in Wissens- und Gewissheitskontexten erkenntnistheoretisch zu erklären; und schließlich „forensische Datenanalyse“ als notwendiges innenrevisorisches Vorgehen prüfungspraktisch, -technologisch und -theoretisch fest zu verankern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2007.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
Seiten 94 - 102
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