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Insolvenzanfechtung  
11.08.2020

Geschäftsbeziehung mit krisenbedrohten Unternehmen: Das ist zu beachten

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie Geschäftsbeziehungen möglichst insolvenzfest fortsetzen können. (Foto: tete_escape/stock.adobe.com)
Die Insolvenzantragspflicht ist wegen der Corona-Krise vorerst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist im Gespräch. Der erwartete drastische Anstieg der Insolvenzen würde sich dadurch aber nur verschieben.

„Damoklesschwert” der Insolvenzanfechtung

So steht die Fortführung der Geschäftsbeziehung mit einem krisenbedrohten Unternehmen für die Gläubiger unter dem „Damoklesschwert” einer Insolvenzanfechtung, stellt das Beratungsunternehmen Rödl & Partner fest. Hintergrund: Die empfangenen Zahlungen wären später nach Insolvenzeröffnung wieder zurückzuzahlen. Der Gläubiger muss also das Risiko abwägen, ob es zur Insolvenz kommt oder ob er mit Fortführung der Geschäftsbeziehung dem krisenbedrohten Unternehmen hilft, genau das abzuwenden. Je mehr sich ihm die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aufdrängen muss, desto größer wird für ihn das Risiko. Für ihn stellt sich die Frage, wie er die Geschäftsbeziehung möglichst „insolvenzfest“ fortsetzen oder gestalten kann, so Rödl.

Ob eine Zahlung anfechtbar ist, hänge zum einen von der zeitlichen Nähe zur Insolvenzantragsstellung ab, zum anderen von der Konstellation der gläubigerbenach­teiligenden Wirkung. Je näher eine Zahlung an das Insolvenzereignis rückt, desto geringer seien die Schwellen für eine Anfechtung. In der Praxis seien folgende Anfechtungstatbestände der §§ 129 ff. InsO von besonderer Relevanz:

  • Zahlungen im Dreimonatszeitraum
  • Benachteiligende Zahlungen außerhalb des Dreimonatszeitraums
  • Unentgeltliche Leistungen
  • Leistungen an den Gesellschafter
  • Wie können die Geschäftsbeziehungen mit einem krisenbedrohten Unternehmen dann noch fortgeführt werden?
  • Besondere Anfechtungsregeln während der Corona-Pandemie

Details zu den einzelnen Punkten hat Rödl & Partner hier veröffentlicht.

Übersicht zu Hilfsprogrammen

Soforthilfen des Bundes, KfW-Schnellkredite, Konjunkturpaket – die staatlichen Maßnahmen zur Abfederung der Pandemiefolgen sind umfangreich. Eine Übersicht und Link-Sammlung von Rödl & Partner zu Hilfsprogrammen im Zusammenhang mit der Corona-Krise finden Sie hier.

Sämtliche ESV-Meldungen als Info-Service zur Bewältigung der Corona-Krise haben wir hier für Sie gebündelt.

(ESV/fab)

Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

Rettung statt Liquidation

Unternehmenskrisen entstehen fast nie plötzlich oder durch eine einzelne Fehlentscheidung. Meist sind sie das Ergebnis vielschichtiger Probleme. Das frühzeitige Erkennen drohender Krisen, eine umfassende Ursachenanalyse und rechtzeitiges Gegensteuern werden so zu Schlüsselkompetenzen erfolgreicher Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung.

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Fallstudien und Arbeitshilfen

Die Rubrik „Praxisforum“ unterstützt Sie mit aktuellen Best Practices, nützlichen Umsetzungstipps und Checklisten. Mit der Rubrik „Report“ behalten Sie aktuelle Rechtsprechung und neue gesetzliche oder organisatorische Erfordernisse im Blick. Neueste Literatur, kommende Veranstaltungen und interessante Branchennews finden Sie im „Service“.

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Studie 22.07.2020
Drastischer Anstieg der Insolvenzen erwartet
Weltweit angelegte Analysen der zu erwartenden Insolvenzen deuten auf Negativrekorde hin. mehr …

Corona-Krise 22.06.2020
Nachfrage nach Bankkrediten für Unternehmen stark gestiegen
Im deutschen Kreditmarkt hat die Dynamik drastisch zugenommen. Bereits im ersten Quartal 2020 hat sich das Wachstum des Kreditneugeschäfts mit heimischen Unternehmen und Selbstständigen nahezu verdoppelt, teilt die KfW mit. mehr …

Folgen der Pandemie 16.06.2020
Konjunkturpaket: Das hilft Unternehmen am stärksten gegen Corona
Wie bewerten Fach- und Führungskräfte das Konjunkturpaket der Bundesregierung? Der DFK Verband für Fach- und Führungskräfte hat nachgefragt. mehr …
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