Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutz-verbesserungsgesetz), das am 29. 10. 2004584 verkündet und hinsichtlich der Änderungen des Verkaufsprospektgesetzes im Wesentlichen zum 1. 7. 2005 in Kraft getreten ist, wurde für eine Reihe von nicht in Wertpapieren verbrieften Anlageformen des „Grauen Kapitalmarkts“ eine Prospektpflicht eingeführt. Damit wurden diese Finanzprodukte aus dem Grauen Kapitalmarkt herausgenommen und ihr öffentliches Angebot gesetzlich geregelt.
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