Da die Verzahnung zwischen der handelsrechtlichen und der steuerrechtlichen Rechnungslegung, die für die nationale Rechnungslegung als typisches und traditionelles Merkmal gilt, im Rahmen der IFRS-Normen nicht gegeben ist, führt ein Vergleich steuerlicher Wertansätze mit den nach IFRS anzusetzenden Werten zu ungleich höheren Differenzen, als dies bei einem alleine auf die nationalen Regelungen abzielenden Vergleich der Fall wäre. Auf Grund der fehlenden Verzahnung und des gleichzeitigen Anspruchs, künftige Steueransprüche oder Steuerverpflichtungen im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung richtig auszuweisen, „gewinnt hier die Institution der latenten Steuern eine zentrale Bedeutung“. Basierend auf der der Abgrenzung latenter Steuern zu Grunde zu legenden Methodik erfolgt die Genese und Aufbereitung der empirischen Befunde für Zwecke dieser Arbeit. Im Folgenden ist daher die Konzeption der Steuerabgrenzung nach IAS 12 zu skizzieren.
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