Mit der Umstellung auf internationale Rechnungslegungsnormen verbindet sich die Hoffnung auf mehr Transparenz und Qualität in der Finanzberichterstattung sowie einer höheren Vergleichbarkeit der Unternehmenszahlen kapitalmarktorientierter Unternehmen. Schon ALBART stellt 1955 fest: „Der Wirtschaftswissenschaftler kennt besonders gut die dynamische und klärende Kraft des Vergleichs: Die absolute Zahl für sich allein betrachtet ist tot. Sie gewinnt erst Leben im Betriebs- oder Zeitvergleich“. Im Folgenden werden ausgewählte IFRS-Normen auf ihre Eignung zur Befriedigung der Informationsbedürfnisse von Investoren und Gläubigern als Hauptadressaten der Bilanzanalyse aus dem Blickwinkel der auch im JENKINS-Report als unabdingbare qualitative Anforderung identifizierten Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsdaten untersucht. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird im Schrifttum häufig die These vertreten, dass durch die Anwendung von IFRS-Normen die Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen einerseits zwischen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den IFRS und andererseits auch innerhalb der nach IFRS-Normen Bilanzierenden verbessert werde. Gleichbedeutend mit einer verbesserten Vergleichbarkeit wäre eine Reduzierung der expliziten und impliziten Möglichkeiten zur Vornahme von Bilanzpolitik. Darüber hinaus weist die Literatur darauf hin, dass die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen eine unabdingbare Voraussetzung für die Bilanzanalyse darstellt. So stellt SAWAZKI fest, dass die Möglichkeit des Vergleichs von Rechnungslegungsinformationen sowohl innerhalb einer Branche als auch aus Sicht des Gesamtmarkts unabdingbar für eine aussagekräftige Bilanzanalyse ist. Dies könne nur erreicht werden, wenn die Rechnungslegung eindeutige Informationen generiere und keine Ansatz- und Bewertungswahlrechte enthalte. Bei der Untersuchung der Vergleichbarkeit werden die im vorherigen Kapitel herausgearbeiteten Kriterien für den Einsatz bilanzpolitischer Maßnahmen als Grundlage für die Beurteilung herangezogen. Didaktisch wird der Identifizierung und Analyse des bilanzpolitischen Gestaltungspotenzials bei den jeweiligen Standards eine komprimierten Inhaltsangabe vorangestellt. Die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten werden anhand des vorgenannten Kriterienkatalogs hinsichtlich ihrer Schädlichkeit für die aus externer Sicht unabdingbare Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen beurteilt. Die nachfolgende Untersuchung thematisiert nicht die Effekte und die bilanzpolitischen Möglichkeiten, die sich aus einer erstmaligen Anwendung der IFRS ergeben.
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