Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht aktuell seine gerade abgegebene Eingabe zum Referentenentwurf des BMF für ein „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ (FinMarktAnpG). Der Gesetzentwurf selbst solle im Nachgang zu europaweiten Regelungsvorhaben (insbesondere CRD-IV-Umsetzungsgesetz, AIFM-Umsetzungsgesetz) Korrekturen und europarechtlich notwendige Anpassungen vornehmen.
Die vorgesehenen Änderungen seien grundsätzlich zu begrüßen, heißt es im aktuellen IDW-Schreiben, doch rege man an, den Referentenentwurf dazu zu nutzen, über die bereits thematisierten Klarstellungen hinaus weitere redaktionelle Anpassungen und Konkretisierungen vorzunehmen. Die sich anschließenden Stellungnahmen des IDW betreffen insbesondere Änderungsvorschläge des Entwurfs zu Passagen bzgl. des neuen KAGB, doch auch zu KWG und VAG.
Abschließend, heißt es, plädiere man dafür, den Referentenentwurf auch dahingehend zu nutzen , um eine Änderung bzw. Ergänzung des Genossenschaftsgesetzes (insb. betreffend Energiegenossenschaften) vorzunehmen, die im Zusammenhang mit den geänderten aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen stehe.
Insgesamt handelt sich bislang bei dem Referentenentwurf um einen Entwurf für ein Mantelgesetz, mit dem bereits eine ganze Reihe von gesetzlichen Regeln geändert werden sollen: Das Kreditwesengesetz (KWG), das Kapitalanlagesetzbuch (KAGB), die Abgabenordnung (AO), das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG), das Geldwäschegesetz (GwG), das Pfandbriefgesetz (PfandBG) sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Das Meldung des IDW im Wortlaut und das aktuelle IDW-Schreiben finden Sie hier.
Dort können Sie auch den aktuellen Referentenentwurf des BMF zum FinMarktAnpG abrufen.
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