Die Ausführungen im vorangegangenen Kapitel haben die Verantwortung von Unternehmen auf vertragstheoretischer Basis hergeleitet. Ausgehend von den konstituierenden Bedingungen der gesellschaftlichen Existenz von Unternehmen liegt ihre Verantwortung in der Nichtverletzung legitimer Interessen. Durch die Erfüllung ihrer Verantwortung leisten Unternehmen einen Beitrag in die Bedingungen der gesellschaftlichen Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil und sind damit konsensfähig.
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