Interne Untersuchungen in Unternehmen zur Aufklärung von Rechtsverstößen oder Verstößen gegen interne Regelwerke gehören heute auch in Deutschland zum Alltag. Das gilt nicht (mehr) nur für deutsche Großunternehmen wie Siemens oder Volkswagen, deren interne Untersuchungen in der breiten Öffentlichkeit bekannt wurden, sondern auch in kleinen und mittleren Unternehmen oder Unternehmen der öffentlichen Hand.
Denn das Thema Compliance hat eine neue zentrale Bedeutung für den Unternehmensalltag gewonnen.
Zwar gibt es in Deutschland kein Gesetz, was die Einführung eines Compliance Systems vorschreibt oder Vorgaben normiert. Es ist aber inzwischen höchstrichterlich anerkannt: die Bemessung einer Geldbuße hängt auch davon ab, inwieweit das betroffene Unternehmen ein effizientes Compliance-Management installiert hat, um seiner Pflicht, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu verhindern, zu genügen. Dabei ist auch von Bedeutung, ob und inwieweit die juristische Person bei einem der Tatentdeckung nachfolgenden staatlichen Sanktionsverfahren entsprechende Regelungen optimiert und betriebsinterne Abläufe in einer Weise ausgestaltet, dass entsprechende Normverletzungen in Zukunft jedenfalls deutlich erschwert werden.
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