Der Artikel befasst sich mit der Frage, ob Arbeitgeber im Falle einer gestatteten Privatnutzung des betrieblichen Internetanschlusses bzw. des betrieblichen E-Mail-Accounts gegenüber ihren Mitarbeitern zu einem TK-Diensteanbieter gemäß § 3 Nr. 6 TKG werden und somit auch das Fernmeldegeheimnis zu wahren haben.
Hierauf aufbauend werden sodann die Folgen für IT-forensische Ermittlungen (z. B. im Rahmen von Compliance-Untersuchungen) und insbesondere die (Un-)Vereinbarkeit des Fernmeldegeheimnisses mit der DSGVO im Falle erlaubter Privatnutzungen gegenüber Beschäftigten beleuchtet. Im Anschluss werden sodann die praktische Umsetzung nebst Praxishinweisen erörtert. Dies beinhaltet Detailfragen der einzelnen Erlaubnistatbestände der DSGVO und des BDSG sowie dazugehörige Fragen der Verhältnismäßigkeit und Abwägung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.