Die von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin als Dissertation zum Wintersemester 2010/2011 angenommene Ausarbeitung befasst sich mit einem wohl zu Unrecht – weil stets von größter Relevanz – als aktuelles Modethema wahrgenommenen Sujet: Das Gebot und der Grundsatz der Beschleunigung in Strafsachen. Die – redaktionelle Begleitangaben und Inhaltsverzeichnis aussparend – etwa 250 Seiten umfassende Arbeit ist, um es vorweg zu nehmen, zur Anschaffung und Lektüre einschränkungslos zu empfehlen.
Wolter gelingt es, am Beispiel des unionsrechtlichen Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 (ex-Art. 234 EGV) AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; eine Kodifizierung, die nicht zum selbstverständlichen Allgemeinkenntnisgut des national agierenden Strafrechtlers gezählt werden dürfte) Fragen des Beschleunigungsgebots in einen größeren Betrachtungskontext zu stellen. Eine fein aufbereitete Zusammenfassung des Beschleunigungsgebots in der Europäischen Menschenrechtskonvention (S. 35 ff.) wird flankiert durch Ausführungen zum Beschleunigungsgebot im deutschen Straf- und Verfassungsrecht (S. 48 ff.), auch unter Darstellung der vielbesprochenen Strafzumessungs- bzw. Strafvollstreckungslösung bei Verstößen gegen dieses Gebot.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-17 |
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