Die kommende KI-Verordnung sieht in Art. 27 eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Fundamental Rights Impact Assessment, „FRIA“) vor – ein Instrument, das der Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) auf den ersten Blick sehr ähnlich ist. Die konkreten Anforderungen an ein FRIA sind mit denen der DSFA jedenfalls im Kern vergleichbar: Nach Art. 27 KI-VO muss ein FRIA unter anderem eine Beschreibung des KI-Systems und der Kategorien der betroffenen Personen(-gruppen) sowie eine Beschreibung der spezifischen Schadensrisiken und der Maßnahmen zur Risikominimierung enthalten; Art. 35 Abs. 7 DSGVO schreibt ähnliche Anforderungen für die DSFA vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-27 |
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