– Die Einheitstheorie betrachtet den Konzern trotz rechtlicher Selbstständigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelunternehmen als eine fiktive rechtliche und wirtschaftliche Einheit.
– Das Vollständigkeitsgebot verlangt zum einen die vollständige Übernahme aller Bilanz- und Erfolgsposten der einbezogenen Konzernunternehmen (soweit diese nach dem Recht des Mutterunternehmens bilanzierungsfähig oder -pflichtig sind), und zum anderen umfasst es auch die Abgrenzung und Vollständigkeit des Konsolidierungskreises.
– Zu den Vorbereitungsmaßnahmen zählen die Festlegung des Konsolidierungskreises, die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage und Berichtsperioden, der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Fremdwährungsumrechnung.
– Die handelsrechtliche Fremdwährungsumrechnung im Konzern erfolgt nach dem Konzept der modifizierten Stichtagskursmethode.
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