Zu einem vollständigen IFRS-(Konzern-)Abschluss gehört auch ein Konzernanhang (IAS 1.9; siehe S. 54). Der Konzernanhang steht gleichberechtigt neben den anderen Bestandteilen des Konzernabschlusses (IAS 1.11). Er enthält zum einen eine Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und verbalen Beschreibungen oder Aufgliederungen der Abschlussposten (IAS 1.7 und 10). Mit diesen Informationen erfüllt der Konzernanhang seine Erläuterungsfunktion. Zum anderen gehen aus dem Konzernanhang alle notwendigen Angaben hervor, um ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, sofern diese Angaben nicht an anderer Stelle des Konzernabschlusses erfolgen. Dies sind einerseits solche Angaben, die aufgrund der IFRS zwingend oder wahlweise im Konzernanhang zu erfolgen haben (IAS 1.122 lit. b). Andererseits gehören hierzu zusätzliche Informationen, die keine Regelung der IFRS explizit fordert, ohne die der Konzernabschluss jedoch zumindest missverständlich, wenn nicht gar unverständlich wäre (IAS 1.122 lit. c). Somit fällt dem Konzernanhang neben der Erläuterungsfunktion ebenfalls eine Entlastungsfunktion als auch eine Ergänzungsfunktion zu.
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