IAS 11 regelt die Bilanzierung von Erträgen und Aufwendungen beim Auftragnehmer in Verbindung mit langfristigen Fertigungsaufträgen. Aufgrund der Natur von langfristigen Fertigungsaufträgen fallen der Beginn und das Ende der Tätigkeit in verschiedene Bilanzierungsperioden.
Die primäre Frage ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung, d.h. die Verteilung der Auftragserlöse und Auftragskosten auf die einzelnen Perioden. Durch die Regelungen des IAS 11 soll die Ertragskraft des Auftragnehmers im Abschluss unverfälscht dargestellt werden, indem Erlöse, Aufwendungen und damit das Auftragsergebnis nicht unter Beachtung formaler Gegebenheiten, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfasst werden.
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