Die Pflichten selbst bleiben bestehen – allerdings sollen nur noch schwere Verstöße geahndet werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat.
Das Anfang 2023 in Kraft getretene LkSG verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer Lieferketten auf die Wahrung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Mit der 2024 beschlossenen EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) kommt eine europaweite Regelung hinzu, die bis 2027 in nationales Recht umzusetzen ist. Deutschland will das bestehende Gesetz dafür anpassen und langfristig durch ein „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ ersetzen.
In der Übergangszeit will die Regierung vor allem den Verwaltungsaufwand verringern. Die Berichtspflicht soll entfallen, Prüfprozesse vereinfacht werden. Ziel sei es, Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu geben und die Handhabung in der Praxis zu erleichtern.
Der Bundesrat unterstützt den Ansatz grundsätzlich, fordert aber Nachbesserungen: Der risikobasierte Ansatz der EU-Richtlinie solle stärker berücksichtigt werden. So könnten Risikoanalysen für Zulieferer aus Ländern mit hohen Standards und funktionierendem Rechtsschutz vereinfacht werden.
Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag jedoch ab. Die CSDDD erlaube bereits, „Risk Factors“ wie das Rechtsdurchsetzungsniveau eines Produktionslands zu berücksichtigen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe diese Vorgabe schon in seine Prüfpraxis übernommen.
Risikomanagement in Supply ChainsHerausgegeben von Dr. Oliver BungartzDie zunehmende Vernetzung globaler Lieferketten, technologischer Wandel und volatile Marktbedingungen stellen Unternehmen vor immer komplexere Entscheidungen. Das Risikomanagement in Supply Chains wird damit zur hoch dynamischen, proaktiv zu gestaltenden Kernfunktion, um langfristig wettbewerbsfähig und resilient zu bleiben. Orientiert am global anerkannten COSO-Rahmenwerk entwickelt das Expertenteam um Oliver Bungartz hierfür einen prägnanten Leitfaden:
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