Wie angekündigt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue aufsichtsrechtliche Rundschreiben veröffentlicht. Die Vergütung von Geschäftsleitung und Mitarbeitern muss sich künftig am langfristigen Unternehmenserfolg ausrichten.
Die Vergütungssysteme sollen risikoorientiert sein, geschäftliche Misserfolge sollen sich in der Höhe der Vergütung niederschlagen. Besonders detaillierte Anforderungen richten sich nur an größere Unternehmen und an Geschäftsleiter und Mitarbeiter, die hohe Risiken eingehen könnten. Banken und Versicherungen sollen auch die Öffentlichkeit stärker über ihre Vergütungspraktiken informieren.
Nachhaltige Vergütungssysteme hatten bereits die G20-Staaten als Reaktion auf die Finanzkrise vereinbart. Die BaFin setzt mit den Rundschreiben die entsprechenden Standards die das Financial Stability Board (FSB) im Auftrag der G20 erarbeitete, um. Die Rundschreiben sollen bis Mitte 2010 gelten, danach sollen sie in Rechtsverordnungen durch den Gesetzgeber einfließen.
Die Rundschreiben 22/2009 (BA) und 23/2009 (VA) stehen auf der Website der BaFin als Download zur Verfügung.
Weitere Informationen: Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 15.12.09
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: