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Neuer EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor

Nach umfangreichen Konsultationen nennt die EU-Kommission Eckpunkte ihrer künftigen Maßnahmen für ein besseres Krisenmanagement von Banken und Wertpapierunternehmen.

Mit der Rahmenregelung kommt die Kommission einer Forderung der G20-Staaten nach. Das Spektrum der Maßnahmen ist breit angelegt. In der Summe soll die Rahmenregelung Behörden mit wirksamen Instrumenten und Befugnissen ausstatten, um Bankenkrisen im frühestmöglichen Stadium abzuwenden und die Kosten für den Steuerzahler zu vermeiden. Zum künftigen Instrumentarium zählen:

  • Präparativ- und Präventivmaßnahmen wie die Vorgabe für Institute und Behörden, sich auf eine etwaige Sanierung vorzubereiten und Abwicklungspläne aufzustellen, um für den Fall einer finanziellen Notlage oder Insolvenz eine angemessene Planung sicherzustellen („living wills“),
  • Möglichkeiten der Frühintervention wie die Befugnis der Aufsichtsbehörden, die Ablösung der Geschäftsleitung zu verlangen oder einem Institut vorzuschreiben, einen Sanierungsplan umzusetzen oder sich von Geschäften oder Geschäftsbereichen zu trennen, die ein übermäßiges Risiko für seine finanzielle Solidität darstellen,
  • Möglichkeiten der Abwicklung wie die Befugnis, die Übernahme einer insolventen Bank durch ein solides Institut in die Wege zu leiten oder deren Geschäfte ganz oder teilweise auf eine Brückenbank zu übertragen, um die Kontinuität der grundlegenden Bankdienstleistungen sicherzustellen und die Bank geordnet abzuwickeln
Ein Problem in Europa sei zudem, dass viele Banken zwar europaweit tätig sind, aber ein System zur Bewältigung grenzüberschreitender Auswirkungen der Insolvenz dieser Institute fehlt. Die Kommission schlägt daher vor, der Europäischen Bankaufsichtsbehörde koordinierende und unterstützende Aufgaben zu übertragen. Ein weiterer Vorschlag ist die Einrichtung nationaler Fonds, die aus Beiträgen der Banken finanziell gestützt werden und der Finanzierung künftiger Abwicklungsmaßnahmen dienen sollen. Ferner will die EU-Kommission die weitere Harmonisierung der Bankeninsolvenzordnungen bis 2014 weiter prüfen.

Weitere Informationen: Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 22. Oktober 2009

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