Nach Recherchen der Wirtschaftswoche sei das Bundesministerium der Finanzen jetzt ultimativ aufgefordert worden, bei Geldwäscheprävention und strafrechtlichen Konsequenzen für Nachbesserungen zu sorgen und bereits bis Jahresmitte entsprechende erste Schritte einzuleiten. Andernfalls drohe womöglich die Herabstufung Deutschlands zum Hochrisiko-Land.
Grundlage des Berichts, der inzwischen auf breites Medienecho stieß, sei ein der WiWo vorliegendes Schreiben des Bundesfinanzministers an das BMJV, in dem es heißt, dass „wenn Deutschland bis Juni 2014 keine konkreten Schritte in dieser Richtung vorweisen könne“ es in das „verschärfte Überwachungsverfahren (enhanced follow-up) oder sogar in das für sogenannte Hochrisiko-Länder geltende Listungsverfahren (ICRG)“ überführt werde. Dies könne zu erheblichen Reputationsschäden führen, das BMJV sei daher aufgerufen, sich rasch zur Behebung der Defizite zu verpflichten und die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen anzukündigen.
Auch Selbstgeldwäsche müsse strafbar werden
Dass in Deutschland die sogenannte Selbstgeldwäsche nicht strafbar sei, sei ein besonderer Kritikpunkt der OECD gewesen, heißt es in dem Schreiben weiter. Dies sei, ergänzt der Bericht, eine Rechtslücke, die bereits einschlägig insbesondere von der italienischen Mafia genutzt werde. Auch seien die Strafen auf Geldwäsche noch immer viel zu gering.
Als Mitglied der „Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)“ der OECD hat sich Deutschland seit 1989 deren Mindeststandards sowie Sonderempfehlungen zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet. Eine Herabstufung in die Listung der Hochrisiko-Länder gemäß der ICRG (International Co-operation Review Group) der FATF würde Deutschland schlimmstenfalls in die Nähe von Staaten wie Nordkorea, Jemen oder Syrien überführen.
Weitere Informationen zur ICRG-Listung können Sie auf den Seiten der FATF der OECD einsehen.
Den Bericht der WiWo im Wortlaut finden Sie hier.
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