Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen fehlender Konzernkontrolle gegen Scheinrechnungen
Normen: § 626 BGB, § 43 GmbHG
Geschäftsführer einer GmbH müssen ein Kontrollsystem in der Buchhaltung einrichten, um Scheinbuchungen im Mutterkonzern und in Tochtergesellschaften zu unterbinden. Mehrere Geschäftsführer trifft diese Pflicht auch bei Aufgabenteilung gleichermaßen. Ihnen obliegt darüber hinaus eine wechselseitige Kontrollpflicht. Die Verletzung dieser Pflichten begründet eine außerordentliche Kündigung.
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