COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
      • PinG Privacy in Germany Ausgabe 05 2016 - Ausgabe 05/2016
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • PinG Privacy in Germany Ausgabe 05 2016 - Ausgabe 05/2016
Dokument PinG – Schlaglichter

Am häufigsten gesucht

Rechnungslegung Rahmen Revision Controlling Unternehmen Risikomanagement Arbeitskreis Bedeutung Kreditinstituten Banken Governance Berichterstattung Anforderungen Instituts deutschen
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

PinG – Schlaglichter

  • Philipp Müller-Peltzer

BGH, Urt. v. 14.01.2016 – I ZR 65/14 –
Einladungs-E-Mails, die über Facebooks Freunde finden-Funktion versendet wurden, waren belästigende Werbung

Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat die Revision des sozialen Netzwerkes Facebook zurückgewiesen und dem klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Recht gegeben. Die beanstandete Ausgestaltung der Freunde finden-Funktion führte dazu, dass die Einladungs-E-Mails dem Anbieter zuzurechnen und als unzumutbare Belästigung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG zu werten sind. Die Verbraucherschützer wurden auf die Einladungsfunktion aufmerksam, als im April 2010 eine Kollegin der späteren Sachbearbeiterin der Angelegenheit beim vzbv eine Einladungs-E-Mail erhielt. Eine Einwilligung in den Erhalt von werbenden Inhalten hatte die Adressatin gegenüber Facebook nicht erteilt. Eine Erinnerung an die Einladung erfolgte zwei Wochen später. Die Freunde finden-Funktion war zu dieser Zeit so ausgestaltet, dass einem neuen Facebook-Nutzer im Rahmen seiner Registrierung angeboten wurde, über das eigene E-Mail-Konto einen Abgleich der E-Mail-Adressen von anderen Nutzern vorzunehmen. Der Button war mit „Freunde finden“ beschriftet, darunter befand sich der Hinweis „Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert“, der als Link zu weiteren Informationen ausgestaltet war.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.05.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-08-29

Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 5 Seiten
€ 9,15*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück