Wenn die Rechnungslegung und der Jahresabschluss/Lagebericht – wie bei großen, börsennotierten Konzernen üblich – über einen Zeitraum von 20 Jahren oder mehr durch denselben Abschlussprüfer bzw. dieselbe Prüfungsgesellschaft geprüft werden, stellt sich bei dem Prüfer leicht Betriebsblindheit ein. Durch eine zu lange Mandatsdauer kann sich zwischen ihm und der Geschäftsleitung des prüfungspflichtigen Unternehmens zudem besonderes Vertrauen aufbauen, das der kritischen Distanz und Objektivität des Prüfers abträglich ist. Dem könnte durch einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers vorgebeugt werden. Deshalb stellt sich die Frage, ob statt der national wie international favorisierten internen Prüferrotation ein regelmäßiger, obligatorischer externer Prüferwechsel gegen Betriebsblindheit beim Abschlussprüfer sinnvoll ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-06 |
Seiten 32 - 35
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