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Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen in der Diskussion

Ein Änderungsantrag zum Entwurf einer neuen Bilanzierungsrichtlinie hat eine weitreichende Frage aufgeworfen: Werden mittelgroße Unternehmen von der Verpflichtung zur Abschlussprüfung ausgenommen?

Der Entwurf der EU-Kommission für eine neue europäische Bilanzierungsrichtlinie wird derzeit im Rechtsausschuss des EU-Parlaments diskutiert. Einer der Änderungsanträge aus den Reihen des Parlaments sieht die Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen vor. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus Heiner Lehne, hatte in der Sitzung vom 10. Juli 2012 zu erkennen gegeben, dass man ernsthaft über dieses Thema nachdenken müsse, da nicht jedes mittelgroße Unternehmen einen geprüften Abschluss bräuchte.

Der DStV lehnt solche Bestrebungen scharf ab. Er hatte sich bereits im Vorfeld der Sitzung an die Parlamentarier gewandt und Argumente vorgebracht, welche für den Erhalt der Prüfungspflicht mittelgroßer Unternehmen sprechen. Insbesondere verkenne der Vorschlag den Wert der Abschlussprüfung und ihre Informations- und Beglaubigungsfunktion: 

  • Für die Aufsichtsorgane und die Anteilseigner ist es wichtig, dass sie ihre Entscheidungen, z.B. über Gewinnausschüttungen, Entlastung der Geschäftsführungsorgane und die Jahresabschlussfeststellung auf der Basis geprüfter Jahresabschlüsse treffen.
  • Gleiches gilt für Kreditgeber und große Auftraggeber, denen Jahresabschlüsse häufig freiwillig zur Verfügung gestellt werden.
  • Auch für die Offenlegung gilt, dass es um so wichtiger ist, dass die publizierten Zahlen von einer unabhängigen Instanz geprüft sind und ihre Richtigkeit bestätigt wird, je größer und wirtschaftlich bedeutender eine Gesellschaft ist.

Der Sichtweise des DStV hat sich am 17. Juli 2012 auch das IDW nachdrücklich angeschlossen.

Das EU-Parlament wird über die Änderungen im September abstimmen. Der DStV hat angekündigt, bis dahin weiter im Kontakt mit den Parlamentariern stehen und gemeinsam mit der EFAA (European Federation of Accountants and Auditors for SMEs) Argumente vorbringen zu wollen. Hinsichtlich einer Anpassung der derzeit geltenden Schwellenwerte für die Einordnung als mittelgroße Gesellschaft besteht aber auch aus DStV-Sicht Spielraum.

Weitere Informationen: DStV, IDW

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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