Der richtige Umgang mit den Datenschutzrechten betroffener Personen bleibt eine Herausforderung. In keinem vergleichbar praxisrelevanten Teilbereich des neuen Datenschutzrechts sind weiterhin so viele Punkte unklar. Gründe hierfür sind v. a. handwerkliche Schwächen des Verordnungstexts, unzureichende Korrektive und widersprüchliche Aussagen von Behörden und Gerichten. Schon nach altem Recht galt der Umgang mit Betroffenenrechten, etwa den Rechten auf Auskunft oder Löschung, dann als besonders problematisch, wenn hiervon auch pseudonyme bzw. pseudonymisierte Daten betroffen waren. Die nachfolgenden Erwägungen beschreiben einen möglichen Ansatz, wie bei Erfüllung von Betroffenenrechten nach der DSGVO im Zusammenhang mit pseudonymisierten Daten verfahren werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.05.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-29 |
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