Jede Interne Revisionsabteilung wird den Anspruch haben, qualitativ hochwertige Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen zu erbringen und die Revisionskunden zufrieden zu stellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist die Einrichtung eines kontinuierlichen Prozesses erforderlich, der sicherstellt, dass die Qualität der Revisionsdienstleistungen das gewünschte Niveau erreicht und durchgehend verfügbar ist.
Ein Qualitätsmanagement in der Internen Revision umfasst alle Aspekte der Revisionsarbeit und dient dem Ziel, „sicherzustellen, dass die Arbeit der Internen Revision zur Wertsteigerung und Verbesserung der Geschäftsprozesse beiträgt.“ Programme zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in der Internen Revision beinhalten die Steuerung der Leistungserbringung, eine laufende interne Überwachung der Aufgabenerfüllung sowie regelmäßige interne und externe Beurteilungen der Prüfungs- und Beratungstätigkeiten, die durch die Interne Revision durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Pflege des Qualitätsmanagements liegt beim Revisionsleiter. Folgende Anforderungen werden dabei an die Interne Revision gestellt:
• „Übereinstimmung mit der Definition der Internen Revision, dem Ethikkodex und den Standards einschließlich zeitnaher Korrekturmaßnahmen, um wesentliche Abweichungen abzustellen.
• Angemessenheit der Geschäftsordnung der Internen Revision, ihrer Ziele sowie ihrer Richtlinien und Verfahren.
• Mitwirken an den Führungs- und Überwachungs-, Risikomanagementund Kontrollprozessen der Organisation.
• Einhalten einschlägiger Gesetze, Verordnungen sowie staatlicher oder branchenüblicher Grundsätze.
• Wirksamkeit kontinuierlicher Verbesserungsprozesse und Übernahme von anerkannten Vorgehensweisen.
• Der Umfang, in dem die Interne Revision Mehrwert schafft und die Geschäftsprozesse der Organisation verbessert.“
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