Nach dem Abschluss der jeweils erforderlichen Planungs- und Beschaffungsphasen, dem Vorliegen der Ausführungspläne und der Genehmigung der entsprechenden Teile des Vorhabens durch die Behörden kann mit der Realisierung des Vorhabens, zumindest teilweise, begonnen werden. Durch die Überwachung von Terminen, Qualität und Kosten soll ein planmäßiger Realisierungsverlauf sichergestellt werden. In dieser Phase können einzelne Elemente nur projektbegleitend zweckmäßig geprüft werden.
In der Realisierungsphase kommt auch dem Thema Projektcontrolling eine besondere Bedeutung zu, um finanziell kritische Entwicklungen und Terminverzögerungen rechtzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können.
Die in der Regel unvermeidlichen Planungsänderungen sind durch ein geeignetes Änderungs- bzw. Nachtragsmanagement zu steuern.
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