Die Europäische Kommission erkennt allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) einer Reihe von Drittländern, darunter die USA, China und Indien, als gleichwertig mit den IFRS an.
Konkret sind ab 2009 die GAAP der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens mit den IFRS im europäischen Rechtsraum gleichwertig. Ausländische Gesellschaften, die an EU-Märkten notiert sind, können damit weiterhin Abschlüsse vorlegen, die nach den genannten GAAP erstellt sind. Da für börsennotierte Unternehmen in der EU seit 2005 die Pflicht zum Jahresabschluss nach IFRS besteht, gab es für diese GAAP bisher Übergangsbestimmungen.
Weitere Informationen: Europäische Kommission
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