Nach der großen HGB-Rechtsnovelle 2010 durch das BilMoG1 und den größenabhängigen Publizitätserleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Rahmen des MicroBilG wurde mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) die nächste Bilanzrechtsreform in Deutschland durchgeführt. Es geht dabei um die Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates. Diese Richtlinie, welche die 4. und 7. EG-Richtlinie ersetzt, ist am 29.6.2013 verabschiedet worden und war bis spätestens 20.7.2015 in nationales Recht zu transformieren.
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