Nachdem in Kapitel 2 der methodische Rahmen für die in dieser Arbeit abzuleitenden Handlungsempfehlungen dargestellt wurde, sind nachfolgend – um der Forderung der Hermeneutik folgend ein Verständnis für den Sachverhalt zu entwickeln – die organisatorischen Grundlagen eines Joint Ventures darzulegen. Dies setzt eine allgemeine Begriffsabgrenzung voraus, um die hier betrachteten Joint Ventures von anderen Kooperationsformen einerseits abzugrenzen und andererseits hierauf aufbauend weitergehend zu spezifizieren und zu konkretisieren. Dabei wird sich auf die übliche Abgrenzung und organisatorische sowie rechtliche Einordnung von Joint Ventures im deutschen Rechtsraum konzentriert.
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