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Regulierung des Grauen Kapitalmarkts: Experten sind sich uneins

Die Bundesregierung verabschiedete im April ihren Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts. Unter anderem die Zuständigkeit der Gewerbeämter für die Aufsicht über Finanzvermittler und -berater ist unter Branchenvertretern umstritten.

Wie auf COMPLIANCEdigital berichtet (vgl. dazu die Nachricht auf COMPLIANCEdigital) sieht die Bundesregierung auch für Vermittler von Finanzanlageprodukten wie geschlossenen Fonds, stillen Beteiligungen oder Termingeschäften, eine schärfere Aufsicht vor. Dazu gehören die Forderung nach widerspruchsfreien Verkaufsprospekten, die Erstellung von Produktinformationsblättern, längere Fristen für die Prospekthaftung oder der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für die Zulassung der Tätigkeit.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sprach sich in diesem Zusammenhang für die Lösung des Gesetzentwurfes aus, die Aufsicht dezentral durch die Gewerbeaufsichtsämter zu sichern. Ein Sprecher von „Kapital-Markt-intern“ stimmte dem zu, dies sei in einer Umfrage von 75 Prozent der befragten Vermittler und Berater selbst begrüßt worden. Ebenso der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sprach sich für die Aufsicht durch die Gewerbeaufsichtsämter aus – bei einer Zuständigkeit der BaFin würden besonders kleine Vertriebsfirmen nicht in der Lage sein, die Anforderungen nach dem Kreditwesengesetz zu erfüllen.

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), der die großen Bankenverbände repräsentiert, lehnt den Entwurf jedoch ab. Er stelle keinen hinreichenden und angemessenen Regulierungsrahmen dar. Es müsse das Prinzip gelten, dass dieselben Dienstleistungen denselben Anforderungen – und derselben Aufsicht durch die BaFin – unterliegen. Die vorgelegten Anlegerschutzbestimmungen für den Grauen Kapitalmarkt würden jedoch weit hinter den Anforderungen an Banken und Versicherungen zurückbleiben. Auch deutsche Bundesbank, das Institut für Finanzdienstleistungen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht die unterschiedliche Beaufsichtigung – einmal durch Gewerbeaufsichtsämter, einmal durch die BaFin – kritisch.

Weitere Informationen: Deutscher Bundestag

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