Am 1.7.2017 trat das Gesetz zur Reform der der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Es erweiterte den Anwendungsbereich der Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen wesentlich. Dies führte zu einer Fülle neuer Rechtsfragen, um deren Beantwortung die Praxis seitdem ringt. Davon zeugt die nicht enden wollende Flut gerichtlicher Entscheidungen der letzten Jahre. Entgegen den Erwartungen des Gesetzgebers erwies sich das neue Recht nicht als einfacher handhabbar. Viele Rechtsprobleme sind noch nicht gelöst, Widersprüche treten auf. Erste gesetzgeberische Änderungen brachte das am 1.7.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung der StPO mit sich. Dabei wurde auch auf den weiteren Bedarf an Nachjustierungen hingewiesen. WisteV bildete zu diesem komplexen Themenbereich eine ad-hoc-Arbeitsgruppe, die Ihnen in diesem Beitrag von ihrer weiteren Zusammenarbeit berichtet.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2024-04-05 |
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