Das Datenschutzstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht gleicht derzeit einem Testlabor der europäischen Sanktionsharmonisierung und des Unternehmensstrafrechts. 2018 trifft das Sanktionsregime der DSGVO als vollendete Tatsache auf eine deutsche Rechtsordnung, in der Verbandssanktionen (samt Verfahrensrecht) und Vermögensabschöpfung derzeit offene Baustellen sind. Für Unternehmensjuristen und Compliance Officer läuft der DSGVO-Countdown trotz dieser Rechtsunsicherheiten weiter.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-28 |
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