Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ gebilligt. So genannte Teilselbstanzeigen haben danach keine strafbefreiende Wirkung mehr.
Die strafbefreiende Wirkung setzt nach dem beschlossenen Gesetz (auch Schwarzgeldbekämpungsgesetz genannt) nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten ein (vgl. auch Nachricht zum Gesetzentwurf auf COMPLIANCEdigital vom 08. Dezember 2010). Sie ist ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, ab dem dem Täter Entdeckung droht. Außerdem tritt die Straffreiheit ab einem Hinterziehungsbetrag von 50 000 Euro nur noch dann ein, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent entrichtet. Letzteres basiert auf einer Anregung des Bundesrates.
Der Entwurf des Gesetzes stieß im Vorfeld auf Kritik bei Verbänden und Berufsorganisationen, so durch den Deutschen Steuerberaterverband und die Bundesrechtsanwaltskammer. Der Ausschluss der Möglichkeit einer Teilselbstanzeige halte Steuerpflichtige u.a. vom Weg in die Ehrlichkeit ab (vgl. dazu Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 22. Februar 2011 ). Auch der Selbstanzeige-Zuschlag stieß auf Ablehnung.
Weitere Informationen und Download des Gesetzes: Bundesrat
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