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Schmalenbach-Gesellschaft nennt Thesen zur Compliance-Praxis

Die Schmalenbach-Gesellschaft hat 10 Thesen zu aktuellen Herausforderungen für die Compliance-Praxis in den Unternehmen formuliert. Unter Einbezug rechtlicher Gesichtspunkte stehen innovative Gestaltungsaspekte im Vordergrund.

Aufgestellt wurde das Thesenpapier vom Arbeitskreis Externe und Interne Überwachung der Unternehmung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (AKEIÜ), Köln. Die Mitgliederliste wird angeführt von so hochkarätigen Experten wie den Prof. Baetge, Bassen und Kirsch. Auch Prof. Hucke und Prof. Köhler als Mitglieder des ZCG-Beirats sind dort vertreten. Die 10 Thesen lauten:

These 1: Compliance und Compliance-Management sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Geschäftstätigkeit. Gleichwohl gibt es keine Rechtspflicht zur Errichtung einer Compliance-Organisation für alle Unternehmen.

These 2: Compliance-Management liegt in der Verantwortung der ersten Führungsebene des Unternehmens; die Delegation von Aufgaben des Compliance-Managements auf einen Compliance-Officer bedarf einer konkreten Stellenbeschreibung.

These 3: Der Aufwand eines Unternehmens zur Bewältigung von Compliance-Risiken und für die zur Abwehr notwendigen Kontrollen hängt von der Größe, dem Geschäftsmodell und der Internationalität eines Unternehmens ab.

These 4: Compliance-Management ist eine Führungsaufgabe und basiert auf Werten und Prinzipien des Unternehmens und den daraus abgeleiteten Verhaltensgrundsätzen für Mitarbeiter und Geschäftspartner.

These 5: Compliance-Management ist von dem Personalmanagement nachhaltig zu unterstützen; dabei ist auch an arbeitsvertragliche Gestaltungsmaßnahmen zugunsten des Compliance-Officers zu denken, die zur Sicherstellung der Erfüllung der dem Compliance-Officer übertragenen Aufgaben beitragen.

These 6: Die Nachhaltigkeit der Compliance wird durch die Effektivität und Effizienz eines ganzheitlich und integrativ konzipierten Compliance-Management-Systems sichergestellt.

These 7: Bestandteil eines Compliance-Management-Systems ist auch ein Notfallmanagement i.S. der Implementierung strukturierter Abläufe bei der Entdeckung oder der Entstehung des Verdachts doloser Handlungen.

These 8: Ein erfolgreiches Compliance-Management setzt voraus, dass in der Unternehmensstruktur die Schnittstellen insbesondere zu dem Risikomanagement, der Internen Revision und der Rechtsabteilung definiert werden.

These 9: Die Aufgabe des Compliance-Officers erfordert juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Verständnis für das Geschäftsmodell des Unternehmens sowie ein hohes Maß an Integrität und kommunikativen Fähigkeiten.

These 10: Für die Nachhaltigkeit des Compliance-Management-Systems sind im Rahmen eines Regelkreisprozesses die ständige Überwachung und eine in Abständen ganzheitlich durchzuführende Überprüfung mit dem Ziel kontinuierlicher Verbesserungen unerlässlich.

Mehr zum AKEIÜ und insbesondere die vollständige Mitgliederliste findet sich unter www.schmalenbach.org; eine ausführliche Erläuterung der Thesen hat der Arbeitskreis in Der Betrieb 27/28 2010 S. 1509-1518 (abrufbar hier) veröffentlicht.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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