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Aktionärsrichtlinie  
08.02.2017

Stärkung der Aktionärsrechte

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die Interessenwahrnehmung der Aktionäre soll gestärkt werden (Foto: Erwin Wodicka/Fotolia.com)
In den Trilog-Verhandlungen zur Aktionärsrichtlinie haben das EU-Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission eine Einigung erzielt: Mehr Aufklärung zwecks mehr Engagement.
Die geltende Richtlinie über Aktionärsrechte (2007/36/EG) wurde überarbeitet, um mehr Transparenz zu schaffen und ein aktiveres Engagement der Aktionäre börsennotierter Unternehmen zu ermöglichen. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Überwachung der Vorstandsvergütung

In Zukunft sollen Aktionäre über die Vergütungspolitik der Leitung ihres Unternehmens abstimmen können. Zudem soll sich die Vergütung nicht mehr nur an kurzfristigen Zielen, sondern an der Gesamtstrategie, den langfristigen Interessen sowie der Tragfähigkeit des Unternehmens orientieren. Dabei sollen auch nicht finanzielle Kriterien – ggf. unter Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Faktoren sowie dem Aspekt der Corporate Governance – bewertet werden. Die Vergütungspolitik muss zukünftig offengelegt werden, sobald diese von den Aktionären in der Hauptversammlung genehmigt wurde.

Aufklärung der Aktionäre

Darüber hinaus sollen institutionelle Anleger und Vermögensverwalter zu mehr Transparenz bzgl. ihres Konzepts für die Einbeziehung der Aktionäre verpflichtet werden. Laut der neuen Richtlinie müssen die Unternehmen darlegen, wie sie Aktionäre in ihre Anlagestrategie integrieren und welche Einbeziehungsmaßnahmen z.B. zur Bewältigung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte sie durchführen.

Verhaltenskodex auch für Berater

Viele institutionelle Anleger und Vermögensverwalter nutzen für die Stimmrechtsvertretung die Dienste von Beratern. Diese spielen somit eine wichtige Rolle für die Corporate Governance, da sie dazu beitragen, die Kosten für die Analyse von Unternehmensinformationen zu verringern. Sie können aber auch das Stimmverhalten der Anleger in erheblichem Maße beeinflussen. In Anbetracht ihrer Bedeutung sollen sie nach der neuen Richtlinie künftig Transparenzanforderungen und einem Verhaltenskodex unterliegen.

Weiterführende Literatur
Über bestehende „Strukturen und Prozesse der Vergütungsberichterstattung und -überwachung – Empirische Befunde zur Praxis in DAX-30-Unternehmen” berichten Maximilian Behrmann und Dr. Remmer Sassen in der Ausgabe 5/2016 der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG).

(ESV/ps)
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