Gemeinsam mit der Criminal Justice Section der American Bar Association (ABA) empfing die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) am 07.12.2012 Teilnehmer aus ganz Europa und Nordamerika zu einer ersten internationalen Konferenz zum Thema Internal Investigations. Die Criminal Justice Section der ABA hat in den USA über 20.000 Mitglieder, unter denen sich Staatsanwälte, Verteidiger, Richter und Wissenschaftler befinden. Sie ist damit ebenso interdisziplinär ausgerichtet wie die WisteV. Vor diesem Hintergrund bestand schnell ein Grundkonsens und damit eine Basis für die erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Ausrichtung einer internationalen Konferenz, die gerade die internationalen Aspekte unternehmensinterner Ermittlungen zum Inhalt haben sollte. Dass diese internationalen Fragestellungen von herausragender Bedeutung sind, ergibt sich bereits daraus, dass die „geregelte“ Durchführung von unternehmensinternen Untersuchungen aus den USA stammt und dort auf Grundlage der Vorgaben der Securities and Exchange Commision (SEC) und des amerikanischen Justizministeriums (Department of Justice, DoJ) entwickelt wurde. Diese Vorgaben und auch die Forderung nach Durchführung von Internal Investigations in den Unternehmen haben weltweite Bedeutung jedenfalls dadurch erlangt, dass auf dem Weltmarkt tätige Unternehmen aus aller Welt, deren Wertpapiere an den US-Börsen gelistet wurden, sich bei der SEC registrieren mussten und hierdurch in den Anwendungsbereich des dortigen Straf- und Wertpapieraufsichtsrechts geraten sind und u.a. den entsprechenden Verpflichtungen zur Errichtung eines Compliance Systems genügen mussten. Inzwischen gilt dies nicht mehr nur für die US-amerikanischen bilanzstrafrechtlichen und korruptionsstrafrechtlichen Vorschriften des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Vielmehr haben eine Vielzahl von Ländern außerhalb der vereinigten Staaten eigene Antikorruptionsgesetze geschaffen und mit extraterritorialer Anwendbarkeit versehen, so dass jedenfalls Korruptionsverstöße innerhalb eines Unternehmens zu einer Haftung des Unternehmens in einer Vielzahl von Ländern führen können, soweit auch nur ein irgendwie gearteter Bezug zu dem jeweiligen Land und dessen Antikorruptionsgesetzgebung besteht. Die Bedeutung internationaler Herangehensweisen und Anforderungen an unternehmensinterner Ermittlungen ist nach alledem evident, ein Austausch zwischen den maßgeblich mit diesem Thema befassten Akteuren unverzichtbar.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-17 |
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