Bargeschäfte stehen oft im Fokus der Finanzverwaltung. Ein neues BMF-Schreiben verdeutlicht die Schärfe der zu erfüllenden Anforderungen.
Dabei handelt es sich um ein am 26.11.2010 herausgegebenes Papier zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“. Dies betrifft insbesondere Geschäftsvorfälle, die mittels Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern (im Folgenden: Geräte) erfasst wurden. Ein kleiner Ausschnitt der darin fixierten Anforderungen verdeutlicht, dass die Finanzbehörden insoweit äußerst strenge Maßstäbe anlegen:
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