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Korruption  
10.04.2015

TI-Deutschland: "Korruption zu Lasten der Versicherten ist ein sozial schädliches Verhalten"

Mario Schulz, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Effektiv gegen Korruption im Gesundheitsbereich vorgehen (© Fotolia, BilderBox.com)
TI-Deutschland begrüßt den vom Justizministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Allerdings müsse der Straftatbestand als Offizialdelikt ausgestaltet werden.
Die Gesundheitsbranche gilt seit langem als anfällig für Korruption und Bestechung (siehe hierzu auch die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 01.04.2015). Der nun vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Gesetzesentwurf zur Einführung der Tatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch schließt aus Sicht der Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) Deutschland eine seit Jahren bestehende Gesetzeslücke, die den Kampf gegen Korruption im Gesundheitsweisen unnötig erschwert hat.

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Der Referentenentwurf sieht bei Verstößen für Geber und Nehmer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen kann der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahren ausgeweitet werden.

Allerdings – so TI-Deutschland – sieht der Gesetzesentwurf auch vor, dass die Strafverfolgung von einem Strafantrag abhängt und von Amts wegen nur bei besonderem öffentlichem Interesse ermittelt wird. In den Augen der Antikorruptionsorganisation stellt diese Bestimmung eine unnötige Einschränkung dar. Effektiver – im Sinne der Korruptionsbekämpfung wäre es – den Straftatbestand als Offizialdelikt auszugestalten. Strafverfolgungsbehörden wären hierdurch verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.

TI: Vertragspartner der GKV müssen bei ihrer Zulassung förmlich verpflichtet werden

In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf weist TI-Deutschland zudem darauf hin, dass alle Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) öffentlich-rechtliche Pflichten erfüllen, soweit sie über den Einsatz der Finanzen der Solidargemeinschaft verfügen.

Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht spricht sich daher dafür aus, "dass Vertragspartner der GKV bei Vertragsschluss bzw. bei ihrer Zulassung durch die jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Stellen der Selbstverwaltung förmlich verpflichtet werden müssen". Hierdurch, so Hüper weiter "würden Pflichtverletzungen gegenüber der Solidargemeinschaft genauso strafbar wie solche gegenüber den Patienten. Außerdem können so Strafbarkeitslücken geschlossen werden".

"Korruption zu Lasten der Versicherten ist ein sozial schädliches Verhalten, das eine Störung des sozialen Friedens bewirken kann. Korruption zu Lasten der Gesundheit von Patienten wiegt“ nach Auffassung von Wolfgang Wodarg, Arzt und Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, "darüber hinaus besonders schwer".

Wodarg verlangt deswegen, dass "alle Fälle (...) von speziell geschulten Strafermittlungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Berufsorganisationen in öffentlichem Interesse aufgedeckt und konsequent bestraft werden", müssen.

Hintergrund: Transparency International und Transparency Deutschland

Transparency International (TI) wurde 1993 vom ehemaligen Direktor der Weltbank für Ostafrika, Peter Eigen gegründet. Der Hauptsitz von Transparency International ist bis heute Berlin. TI agiert weltweit. Zurzeit verfüg TI über mehr als 90 nationale Organisationen, zu denen auch TI-Deutschland gehört. Ziel von Transparency ist es, alle beteiligten Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Schaffung von Transparenz zusammen zu bringen.

Transparency International Deutschland e.V. (TI-Deutschland) ist eine gemeinnützige und politische unabhängige Organisation. Sie wurde 2001 in München gegründet. Seit 2003 befindet sich die Geschäftsstelle in Berlin. Seit 2010 ist Prof. Dr. Edda Müller die Vorsitzende des Vereins.
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