Ein lockerer Umgang des Topmanagements mit Normen wie vor wenigen Tagen im Fall des Lanxess-Insider-Deals zerstört Vertrauen. Kommunikative Kompetenz als Mangelware?
Anlass zu dieser Fragestellung gibt das vor wenigen Tagen erfolgte Börsengeschäft des Lanxess-Vorstandsvorsitzenden Heitmann, der auf einen Schlag 92 Prozent seiner Firmen-Aktien verkauft und damit einen Kursrutsch von mehr als 8 Prozent ausgelöst hatte. Selbst wenn diese Aktion legal gewesen sein sollte – erste Stellungnahmen von Corporate-Governance-Experten wie Prof. Dr. M.R. Theisen lassen den Verdacht von Verstößen gegen Ad-hoc-Pflichten aufkommen –, gilt hier der Grundsatz: Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.
Insbesondere werden bei diesem Fall wieder Zweifel an den kommunikativen Kompetenzen des Topmanagements laut (vgl. z.B. die Berichterstattung im Handelsblatt vom 30. August 2011, S. 1, 2 f.), die auch im Fall der Kurserholung bleiben, da selbst von denjenigen, die den Vorgang für juristisch korrekt halten, moniert wird, dass das Unternehmen besser hätte aufklären müssen, insbesondere durch Nennung von Hintergründen der Transaktion (zu den sog. Directors´ Dealings wird die Anfang Oktober erscheinende ZCG
Ausgabe 5/2011 einen ausführlichen Bericht enthalten: Präsentiert wird dort eine Metastudie zur Profitabilität von Insidergeschäften unter Ableitung von Erkenntnissen zur Erfüllung der Anforderungen an ein Corporate Governance-konformes Anreizsystem).
Zuvor waren solche Zweifel insbesondere durch das Verhalten des Telekom-Vorstands genährt worden, das durch eine unübersehbare Missachtung des Aufsichtsrats geprägt war (vgl. im Detail Theisen, Außer Kontrolle, Handelsblatt vom 11. Juli 2011, S. 56): So berichtete etwa der Telekom-Vorstandsvorsitzende Obermann kürzlich, dass er im Rahmen seines „Tagesgeschäfts“ zwei hervorragende Expertinnen für den Vorstand gewonnen habe. Dieser Eingriff in Aufsichtsratskompetenzen (gem. DCGK) lässt sich vielleicht noch als missglückte Selbstdarstellung im Rahmen einer offenbar nicht optimierten Pressearbeit tolerieren. Weniger Verständnis hatten Teilnehmer eines CG-Expertenforums wenige Wochen zuvor für den Auftritt des Telekom-Finanzvorstands, der unverblümt ein vorstandsgeleitetes Verfahren zur Auswahl eines neues Abschlussprüfers beschrieben hatte, mit denen sich der Vorstand „wohlfühle“ (vgl. dazu den ausführlichen Bericht von Hucke/Lorson in DB 21/2011 S. M21).
Verkommt der vor mehr als 10 Jahren mit vielen Vorschusslorbeeren gestartete DCGK zu einem Schönwetter-Recht?
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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