Von Familienunternehmen kann berechtigterweise immer dann die Rede sein, wenn eine oder mehrere Familien über ihre Eigentümerfunktion einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmensentwicklung nehmen können. Diese Art der Einflussnahme kann in der Praxis ganz vielfältige Formen annehmen (von der Einheit der Eignerfunktion mit der Führung des Unternehmens – über siebzig Prozent der Familienunternehmen praktizieren diese Struktur – bis hin zu einer weitgehenden Entflechtung dieser Funktionen, wo dann die Familie über Kontrollgremien gegenüber einer gänzlich von Fremdmanagern geführten Unternehmung ihre unternehmerische Gesamtverantwortung wahrnimmt). Wie auch immer im alltäglichen Wirtschaftsgeschehen die Einflussbeziehungen zwischen Eigentum auf Seiten der Familie und Unternehmensführung konkret gelebt werden, eins ist all diesen Beziehungsmustern gemeinsam: Die Familiengesellschafter sehen sich gegenüber dem Unternehmen in einer unternehmerischen Verantwortung. Sie haben den Großteil ihres Vermögens im Unternehmen gebunden. Es handelt sich dabei um grundsätzlich nicht fungibles Vermögen, um „patient capital“, dessen generationsübergreifende Wertsteigerung dem unternehmerischen Umgang damit den letztlich sinnstiftenden Rahmen setzt. Das Lebendigbleiben dieses Unternehmertums der Familie mit all seinen Implikationen in Richtung eines gemeinsamen Gestaltungswillens und die Bereitschaft zur Risikoübernahme ist der letztlich entscheidende Punkt. Dieses unternehmerische Selbstverständnis der Familie ist im Einzelnen recht schwer zu fassen, weil dieses Merkmal tief in der Familienidentität und ihrem tradierten Wertesystem verwurzelt ist. Unternehmertum heißt jedenfalls etwas ganz anderes als lediglich einen Vermögensteil in seiner Werthaltigkeit mit der Erwartung zu managen, mit einer regelmäßigen Rendite versorgt zu werden und / oder diesen Anteil zum gegebenen Zeitpunkt möglichst gewinnträchtig zu verwerten.
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