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Stellungnahmen  
17.12.2019

Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Sinnvoll: Ein präventiver Restrukturierungsrahmen (Foto: Андрей Яланский/adobe.stock.com)
Zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie wird im Q1/2020 ein Gesetzentwurf erwartet. Zahlreiche Positionspapiere enthalten bereits Vorschläge zur Nutzung möglicher Spielräume im deutschen Recht.
Mit der Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz), die am 26.6.2019 veröffentlicht wurde, hat der EU-Gesetzgeber Vorgaben für weitreichende Reformen im Insolvenz- und Sanierungsrecht der EU-Mitgliedstaaten formuliert. Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), wies anlässlich des VID-Kongresses im November 2019 in Berlin darauf hin, dass diese Richtlinie auch in Deutschland erhebliche Änderungen notwendig machen wird. Der VID hat sich deshalb schon in Brüssel intensiv an der Diskussion beteiligt und ein Thesenpapier vorgelegt, das gezielte Vorschläge zur Nutzung der Spielräume des deutschen Gesetzgebers macht (s. hier zur Stellungnahme des VID zur Umsetzung der Richtlinie).

Wichtige Impulse für die Restrukturierungspraxis

Neben der möglichen Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens, das künftige Unternehmensinsolvenzen bereits im frühen Krisenstadium verhindern soll, geht es auch um eine substanzielle zeitliche Verkürzung der Privat- und Verbraucherinsolvenzverfahren.

Der VID sieht sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für ein solches Restrukturierungsverfahren: „Es ergänzt die Reaktionsmöglichkeiten in der Unternehmenskrise, setzt dabei aber eine frühe Reaktion und eine gute Vorbereitung voraus. Bei den Verbraucherinsolvenzen ist eine Verkürzung, die in der letzten Reform nur halbherzig umgesetzt wurde, sicher sinnvoll. Sie muss allerdings auch mit entsprechenden Beratungsangeboten unterlegt werden, damit wir keine Drehtüreffekte bekommen”, warnte der VID-Vorsitzende. Ferner sieht der VID einen wichtigen Impuls darin, dass die Einführung eines so genannten Restrukturierungsbeauftragten vorgesehen ist, der im Auftrag der Gerichte Restrukturierungsverfahren begleiten, überwachen und betreuen soll.

Durchsetzung bisher blockierter Sanierungsmaßnahmen

Neben dem VID haben auch viele andere Institutionen Stellungnahmen zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie in Deutschland veröffentlicht, so insbesondere der BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung sowie das IDW. Die Erwartungen hinsichtlich des Umsetzungsgesetzes sind groß: Beispielsweise hält der Berufsverband der Wirtschaftsprüfer den so genannten präventiven Restrukturierungsrahmen für ein Instrument, das Unternehmen bereits deutlich vor einem Insolvenzverfahren mit effektiven Maßnahmen bei der Sanierung unterstützt. Damit werde es „möglich, Sanierungsmaßnahmen – wie beispielsweise einen teilweisen Forderungsverzicht – durchzusetzen, auch wenn einzelne Gläubiger gegen diesen Plan stimmen. Akkordstörer können eine sinnvolle Sanierung dann nicht mehr blockieren.”
 
In der Fachzeitschrift Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung KSI ist deshalb in der Ausgabe 01/2020 vom 10.1.2020 ein Themenschwerpunkt enthalten, in dem mit insgesamt vier Beiträgen (S. 17-35) verschiedene Facetten dieses Themengebiets näher beleuchtet werden.
 



Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

Unternehmenskrisen entstehen fast nie plötzlich oder durch eine einzelne Fehlentscheidung. Meist sind sie das Ergebnis vielschichtiger Probleme. Das frühzeitige Erkennen drohender Krisen, eine umfassende Ursachenanalyse und rechtzeitiges Gegensteuern werden so zu Schlüsselkompetenzen erfolgreicher Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung.

Setzen Sie auf Früherkennung und Krisenprävention. Werden Sie aktiv, wenn es noch Handlungsspielraum gibt. Die KSI bietet Ihnen fundierte Beiträge zu bewährten Analysemethoden und informiert über neueste fachliche Tendenzen: Exzellentes Praxiswissen für vorausschauende Entscheidungen und ein versiertes Vorgehen in Krisen-, Insolvenz- und Sanierungsfällen.

Fallstudien und Arbeitshilfen

Die Rubrik „Praxisforum“ unterstützt Sie mit aktuellen Best Practices, nützlichen Umsetzungstipps und Checklisten. Mit der Rubrik „Report“ behalten Sie aktuelle Rechtsprechung und neue gesetzliche oder organisatorische Erfordernisse im Blick. Neueste Literatur, kommende Veranstaltungen und interessante Branchennews finden Sie im „Service“.

Testen Sie die KSI doch einmal kostenlos und unverbindlich.


(ESV/ps)
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