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Lieferkettengesetz  
18.05.2021

Unternehmen werden zu menschenrechtlicher Risikoanalyse verpflichtet

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Unternehmen werden verpflichtet, menschenrechtliche Standards in ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. (Foto: ake1150/stock.adobe.com)
Wirtschaftsverbände befürchten eine zu einseitige Lastenverteilung zuungunsten deutscher Unternehmen nach Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes. Dennoch sprach sich eine breite Mehrheit von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 17.5.2021 für ein solches Gesetz aus.

Das berichtet der Informationsdienst des Bundestags (hib). Grundlage der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten, dazu ein Antrag der Fraktion Die Linke, wonach eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs erfolgen sollte.

Menschenrechte in gesamter Lieferkette einhalten

Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich und gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten.

Kritik wegen unbestimmter Rechtsbegriffe

Kritik von den Wirtschaftsverbänden gab es unter anderem wegen der vorgesehenen Prozessstandschaft – also der Möglichkeit für Betroffene, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, sich in ihrer Klage von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützen zu lassen. Neue zivilrechtliche Haftungsregelungen sieht der Gesetzentwurf dagegen nicht vor – ein Punkt, an dem Wirtschaftsverbände Zweifel äußerten. So kritisierte Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), das Gesetz schließe eine solche zivilrechtliche Haftung keineswegs aus, es bestünden weiter Haftungsmöglichkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußerte die Sorge, dass die Prozessstandschaft als Anreiz für medienwirksame Klagen von NGOs genutzt werden könnte. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte, dass der Entwurf zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, aber keine Möglichkeit aufzeige, wie die Unternehmen die Widersprüche zwischen nationalen und internationalen Normen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) auflösen sollen.

Menschenrechte werden zur rechtsverbindlichen Verpflichtung

Für die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften verteidigten unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Initiative Lieferkettengesetz den Entwurf. Er wurde jedoch mehrfach als nicht weitgehend genug bewertet. „Der gesetzgeberische Schritt ist konsequent, er wird für Rechtssicherheit sorgen“, sagte DGB-Vertreter Frank Zach. Johanna Kusch von der Initiative Lieferkettengesetz nannte den Entwurf einen Paradigmenwechsel, weg von einem freiwilligen Bekenntnis zu Menschenrechten hin zu rechtsverbindlichen Verpflichtungen. Annette Niederfranke von der ILO-Vertretung Deutschland regte an, beim Risikomanagement die Sozialpartner vor Ort und auch die internationalen Organisationen mit einzubeziehen und alle acht ILO-Kernarbeitsnormen als Tatbestand in das Gesetz aufzunehmen.

(ESV/fab, ah)

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Unternehmen in der Verantwortung 20.04.2021
Lieferkettengesetz: Bundesregierung legt Entwurf vor
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. mehr …
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