Anfang August des letzten Jahres berichtete das Handelsblatt, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine Financial Intelligence Unit (FIU) zum Kampf gegen die Terrorfinanzierung aufbaut. Zudem ist geplant, das Geldwäschegesetz (GwG) zu verschärfen, um die bereits in 2015 beschlossene EU-Antigeldwäscherichtlinie umzusetzen. So sollen Güterhändler beispielsweise strengeren Sorgfaltspflichten nachkommen. Schon länger verpflichten die existierenden Regeln nicht nur Banken, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sondern auch andere Unternehmen. Unabhängig von der Verpflichtung des GwG fällt dem Compliance- Management die Aufgabe zu, Risiken aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Analysen und Maßnahmen adäquat zu begegnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2017.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-28 |
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