Die Bewertungsanlässe, in denen ein business zum fair value zu bewerten ist, sind vielfältig. Sie sollen im Folgenden in den Fokus der Untersuchung rücken. Teil I kommt dabei eine dreifache Bedeutung zu: Er soll erstens den jeweiligen Bewertungsanlass in den Zusammenhang des jeweiligen Standards einbetten, zweitens den Bewertungszeitpunkt ergründen sowie drittens das Bewertungsobjekt (the asset or liability) bestimmen, das eine Unternehmensbewertung zum fair value direkt oder indirekt erforderlich macht.
Um eine Vorschrift auslegen zu können, ist es unumgänglich die Norm in den Kontext zu stellen, in dem sie gebraucht wird. Es ist daher notwendig, die Bewertungsvorschriften in dem Zusammenhang zu lesen, in dem das Gesetz die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert anordnet. Nur so kann ergründet werden, ob eine potenziell analogiefähige Norm tatsächlich auf vergleichbare Bewertungsfälle übertragen werden kann oder ob der Gesetzgeber eine Regel eines bestimmten Standards auf eben jenen Bewertungsfall beschränken wollte. Aus diesem Grund gliedern sich die nachfolgenden Abschnitte nicht nach den zu bestimmenden Bewertungsobjekten, sondern nach den jeweiligen Standards, die Bewertungsanlässe dieser Arbeit beinhalten.
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