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Whistleblowing  
10.06.2025

Urteil zum Hinweisgeberschutz: Warnsignal für Compliance-Abteilungen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die bloße Existenz interner Meldestellen reicht nicht aus. (Grafik: Victor.Moussa/stock.adobe.com)
Wann fällt eine hinweisgebende Person unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes – und wann nicht? Damit hat sich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen beschäftigt.

Das entsprechende Urteil (Az. 7 Sa 306/24) bespricht Dr. Doreen Müller in der aktuellen Ausgabe der ZRFC (Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance).

Geklagt hatte der ehemalige Leiter Recht im Bereich Corporate Office eines Unternehmens, der Hinweise auf mögliche kartellrechtswidrige Praktiken mitgeteilt hatte – nicht über die interne Meldestelle, sondern gegenüber der Geschäftsführung. Nach Angaben des Klägers erfolgte wenige Tage später seine Kündigung.

Das LAG Niedersachsen stellt klar: Nicht die Qualität oder Ernsthaftigkeit eines Hinweises entscheidet über den Schutz, sondern der Weg, über den er gemeldet wird. Informelle Hinweise – selbst, wenn sie inhaltlich korrekt, dienstlich erforderlich oder gut gemeint sind – entfalten keine Schutzwirkung, solange sie nicht den gesetzlichen Meldekanälen folgen.

Für Geschäftsleitungen bedeutet das, dass die bloße Existenz interner Meldestellen nicht genügt. „Nur durch konsequente Schulung, transparente Kommunikation und gelebte Compliance-Kultur kann sichergestellt werden, dass Hinweisgeber den richtigen Weg wählen und dadurch tatsächlich geschützt sind“, stellt Dr. Doreen Müller fest.

Compliance-Verantwortliche sollten das Urteil zum Anlass nehmen, ihre Systeme zu hinterfragen und strukturell wie kulturell weiterzuentwickeln. Hinweisgebende wiederum seien gut beraten, sich nicht auf vermeintliche Selbstverständlichkeiten zu verlassen.

Risk, Fraud & Compliance

Compliance managen

Beispiellose unternehmerische Skandale haben Kunden und die öffentliche Meinung, Mitarbeiter und Führungskräfte für Compliance neu sensibilisiert. Doch welche Lehren ergeben sich daraus für die Gestaltung professioneller Compliance-Systeme? Die ZRFC beleuchtet die facettenreiche Thematik mit Fokus auf den gesamten Compliance-Management-Prozess, praxisnah und fachübergreifend.

In den Rubriken Prevention – Detection – Management werden Ihnen Methoden, Systeme, Maßnahmen, Instrumente und Technologien zum Umgang mit Fraud und Non-Compliance vorgestellt, die

  • präventiv der zielgerichteten Verhinderung dienen,
  • die organisierte Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung unterstützen und
  • zur wirkungsvollen organisatorischen Umsetzung von geeigneten Maßnahmen beitragen.

In der Rubrik Legal werden übergreifende rechtliche Fragestellungen zu Risk, Fraud und Compliance erörtert.

In der wiederkehrenden Rubrik Profession finden Sie aktuelle Informationen zur Entwicklung des Berufsstands des Compliance Officers/-Beauftragten.

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